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Sachverständige
Wer Sachverständige des BVFR beauftragt, erhält Sicherheit für gerichtliche und private Entscheidungen. Die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die hohe Qualität ihrer Leistungen bieten Gerichten und Verbrauchern die Möglichkeit einer fachlich korrekten Beurteilung strittiger Fragen.
Vereidigte und freie Sachverständige
Viele unserer Sachverständigen sind öffentlich bestellt und vereidigt (ö.b.u.v.): Das heißt, sie wurden öffentlich ernannt und sind befugt, Gutachten in ihrem spezifischen Fachgebiet zu erstellen, die vor Gericht als Expertisen anerkannt werden. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung gewährleisten die Qualität und Neutralität ihrer Gutachten.
Freie Sachverständige sind nicht an die öffentliche Ernennungen gebunden und weisen sich durch ihre fortgeschrittenen Kenntnisse in ihren Fachgebieten aus. Wer kein Gerichtsgutachten benötigt, findet auch hier Rat und fachliche Beurteilungen von ausgewiesenen Experten.
Der BVFR kooperiert im Sachverständigenwesen mit dem Bundesverband der vereidigten Sachverständigen für Raum und Ausstattung e.V. (BSR).
Information
Klageverfahren wie auch selbstständige Beweisverfahren: Wenn ein Sachverständiger für ein gerichtliches Verfahren benötigt wird, bestellt das Gericht den Sachverständigen und legt die vom Gutachter zu behandelnden Fragen in einem Beweisbeschluss fest.
Hier beauftragen private Auftraggeber (bzw. Unternehmen, Versicherungen oder andere Organisationen) den Sachverständigen entweder vorprozessual oder gänzlich ohne anrufen eines Gerichts. In einem Gerichtsverfahren sind Privatgutachten zumeist ohne, bzw. von geringer Bedeutung, da der Sachverständige nur von einer Partei beauftragt wurde und aus diesem Grund ein von Gericht beauftragtes Sachverständigengutachten nicht ersetzt.
Zu den Aufgaben der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, gehört auch die außerprozessuale Tätigkeit zur Streitvermeidung und Streitschlichtung. Ziel der Schiedsgutachten ist, Meinungsverschiedenheiten von Vertragsparteien durch einen unabhängigen, unparteiischen und fachlich versierten Sachverständigen verbindlich zu klären. Ein Gerichtsgang soll so vermieden werden, ist aber weiterhin möglich.
Qualifizierung
Wie wird man eigentlich Sachverständiger? Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es? Was unterscheidet öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige von freien/zertifizierten Sachverständigen?
Informationen zum Thema Aus- und Weiterbildung zum Sachverständigen findet ihr im Bereich "Karrierewege".