Anmeldung zur Mitgliedschaft beim BVFR

Wer kann Mitglied im BVFR werden ?

1. Fachbetriebe des Sattler- und Feintäschner-Handwerks, sofern sie in die Handwerksrolle eingetragen sind
2. Mitglieder des Jungmeisterkreises Sattler
3. Nichtselbständige (angestellte) Sattlermeister über 40 Jahre
4. Gastmitglieder (natürliche und juristische Personen die sich der Förderung der Sattlerbranche verschrieben haben)
5. Fachlehrer an berufsbildenden Schulen und Meisterschulen des Sattler- und Feintäschnerhandwerks

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Zusatzinformationen

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Die aktuelle Beitragsordnung und Satzung vom Bundesverband für Fahrzeugausstattung und Reitsportausrüstung e.V. (BVFR) finden Sie, wenn Sie auf den entsprechenden Link klicken.

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